Ihr Weg nach Görlitz und zum Schlesischen Christkindelmarkt.
Zum Schlesischen Christkindelmarkt zu Görlitz ist ein Großteil der Altstadt für die Zufahrt mit motorisierten Verkehrsmitteln nur eingeschränkt zu erreichen. Die Parkfläche auf dem unteren Teil vom Obermarkt ist aufgrund der Eislaufbahn gesperrt. Wir bitten alle Anlieger und Gäste um ihr Verständnis und haben nachstehend Anreise- sowie Parkmöglichkeiten für eine stressfreie Fahrt zum Schlesischen Christkindelmarkt aufgelistet.
Beachten Sie bitte auch die aktuellen Umleitungen auf Grund von Baustellen
im Stadtgebiet.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Hinweis: Im Bahnhof Görlitz stehen zwei neue Aufzüge zur Verfügung, mit denen mobilitätseingeschränkte Personen problemlos von den Bahnsteigen in die Bahnhofshalle gelangen.
Detaillierte Fahrplanauskünfte erhalten Sie hier:
Regionalen Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON),
kostenfreies ZVON-INFO-Telefon unter Tel. 0800/9866 4636
von Montag bis Freitag von 6:30 bis 19 Uhr
Bitte beachten Sie den jeweils gültigen Tarifstand!
Weitere Informationen:
Mit dem PKW
Parkplätze und Parkhäuser
Bitte folgen Sie der örtlichen Wegweisung und nutzen Sie insbesondere auch die P+R-Angebote aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten im Stadtzentrum.
Von den Parkplätzen gelangen Sie per Fußgängerleitsystem in die Innenstadt.
Mit dem Reisebus
Zentraler Busparkplatz ist der Parkplatz Innenstadt/Christoph-Lüders-Straße (18 Stellplätze).
Weitere Busparkplätze befinden sich auf der Friedhofstraße (Nähe Heiliges Grab), der Dr.-Kahlbaum-Allee sowie der Uferstraße.
Mit dem Caravan
Mit dem Fahrrad
auf dem Oder-Neiße-Radweg oder der Sächsischen Städteroute
nach Görlitz
Mit dem Flugzeug
vom internationalen Verkehrsflughafen Dresden mit den Regionalzügen nach Görlitz (siehe „öffentliche Verkehrsmittel“)
Hinweise zur Barrierefreiheit
Bahnreisenden stehen von den Bahnsteigen 7/8 sowie 11/12 Aufzüge zur Verfügung.
Die Nutzung der Straßenbahn ist nur eingeschränkt möglich (kein Niederflurbetrieb).
Ein Großteil der fußläufig beschilderten Abschnitte sind jedoch barrierefrei.
Bei Glühwein und Co. sollte das Auto stehen bleiben
Zur Adventszeit öffnen deutschlandweit mehr als 2.500 Weihnachtsmärkte ihre Pforten – so viele, wie in keinem anderen Land der Welt. Eine der beliebtesten Beschäftigungen hierbei: Glühwein und
Punsch trinken. Wie eine Untersuchung des Unternehmens „Deals“ ergab, finden sich alljährlich über 60 Prozent aller Weihnachtsmarktbesucher an den Getränkeständen ein, um sich mit den
wohlschmeckenden Weincocktails aufzuwärmen.
Die alkoholische Wirkung des Glühweins wird dabei häufig unterschätzt, da Gewürze und Zucker den Geschmack des Alkohols überdecken und dessen Verteilung im Blutkreislauf beschleunigen. Darüber
hinaus lässt sich nur schwer beurteilen, wie hoch der Alkoholgehalt der Punschmixturen ausfällt – insbesondere, wenn zusätzlich der beliebte Schuss Rum oder Amaretto hinzukommt. Vor allem
Autofahrer sollten in solchen Fällen keine Ausnahmen machen, wenn es darum geht, das geeignete Verkehrsmittel für die Heimfahrt zu wählen. Denn gerade im Winter können schnee- und eisglatte
Straßen das Risiko eines Verkehrsunfalls deutlich erhöhen.
Risiken werden häufig unterschätzt
Fast zwölf Prozent aller Verkehrstoten auf deutschen Straßen sind laut Jahresbericht des Deutschen Verkehrssicherheitsrates auf alkoholisierte Fahrzeugführer zurückzuführen. Insbesondere Autofahrer zwischen 18 und 24 Jahren unterschätzen häufig die Risiken und überschreiten die Promillegrenze. So verursachen die Fahranfänger mehr als ein Viertel aller Verkehrsunfälle, die mit einem Personenschaden enden. Dabei jedoch beträgt der Anteil dieser Altersgruppe am gesamtdeutschen Zulassungsbestand lediglich sieben Prozent. Neben überhöhter Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache in diesen Fällen ein erhöhter Blutalkoholwert des Fahrers (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Alkohol mindert nachweislich die Fahrtauglichkeit
In einem Trink- und Fahrversuch hat der ADAC die Auswirkungen verschiedener Blutalkoholwerte auf die Fahrtüchtigkeit untersucht. Die Probanden mussten zuerst trinken und dann am Simulator ihre Straßentauglichkeit unter Beweis stellen. Im Ergebnis konnten die Prüfer schon bei 0,3 Promille negative Auswirkungen auf die Abstandswahrnehmung und ein verkleinertes Sichtfeld feststellen. Mit 0,5 Promille setzte die sogenannte „Rotlichtschwäche“ ein, welche die Wahrnehmung bezüglich Bremslichter und roter Ampeln herabsetzt. Probanden mit 0,8 Promille fielen durch erhöhte Risikobereitschaft und einsetzenden Tunnelblick auf, ab 1,2 Promille gerieten die Versuchspersonen sogar auf die Gegenspur und streiften Objekte am Fahrbahnrand.
Ohne Auto sicher durch die Adventszeit
Um während des Weihnachtsmarktbesuches nicht auf den Becher Glühwein verzichten zu müssen, sollten Autobesitzer ihr Fahrzeug unbedingt stehen lassen. Denn neben dem hohen Sicherheitsrisiko, das
für den Straßenverkehr entsteht, kann eine Autofahrt unter Alkoholeinfluss auch hohe Geldstrafen nach sich ziehen. So sind ab einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg pro Liter (entspricht
einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille) schon 500 Euro Bußgeld zu zahlen. Hinzu kommen vier Punkte in Flensburg und ein einmonatiger Führerscheinentzug. Bei 1,1 Promille erhöht sich das Strafmaß
auf 1.500 Euro, sieben Punkte und sechs Monate Fahrverbot, ab 2,0 Promille ist dann die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fällig.
Wer sich ein solches Szenario in der Adventszeit ersparen möchte, sollte auf ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen. So bietet Görlitz ein gut ausgebautes Angebot an Straßenbahn- und Buslinien. Zudem ist das Fahren unter
Alkoholeinfluss eine überaus gefährliche Angelegenheit. Und schließlich gibt es (fast) nichts Schöneres, als die Advents- und Weihnachtszeit gesund, munter und unfallfrei zu verbringen.
Gastbeitrag von toroleo.de